Habitatgestaltung Auerhuhn

Lebensraum ist nicht alles, aber ohne Lebensraum ist Alles nichts. Wald ist ein bedeutendes wirtschaftliches Gut, er liefert der Gesellschaft vielfältige Produkte und Rohstoffe. Wirtschaftlich rentable Beständ sind heutzutage eher dunkel und gleichförmig, die fachkundige Person spricht hier vom Alterklassenwald. Während solche Waldbestände ökonomisch produktiv sind gibt es viele Tier- und Pflanzenarten, denen derartigen Strukturen Probleme bereiten. Mit der Umsetzung des Aktionsplan Auerhuhn werden Wälder aufgelichtet, mit Freiflächen aufgelockert und somit strukturreicher. Über eine gezielte Gestaltung von offenen Strukturen werden diese lichten Wälder erhalten und gefördert, wodurch u.a. die Heidelbeere eine Chance zum Wachsen hat. Die Holznutzung ist ein Motor für diese Aktivitäten: Auerhühner schützen bedeutet auch intensiv Holz nutzen und die Vorgaben des Aktionsplan Auerhuhn beachten.

Aufgaben & Ziele

Grundlagen für Umsetzende schaffen

Ein Flächenkonzept hilft den Waldbewirtschaftenden vor Ort bei der Identifizierung der wichtigsten Auerhuhnflächen. Es ermöglicht die Priorisierung von Maßnahmen vor Ort.

Die FVA erarbeitet ein Förderkonzonzept für die Habitatgestaltung im Privat- und Kommunalwald.

Konzeption und Durchführung von Schulungen für Revier- und Forstamtsleitende

Seit Bestehen des Aktionsplan Auerhuhn werden regelmäßige Habitatpflege-Schulungen für Revier- und Forstamtsleitende angeboten. Die Durchführung wurde gemeinsam mit dem Forstlichen Ausbildungszentrum Karlsruhe realisiert. Das Schulungskonzept wird derzeit überarbeitet um auf die veränderten Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen.

Hintergrund zur Habitatgestaltung

Eine überlebensfähige Auerhuhnpopulation im Schwarzwald benötigt mindestens 50.000 ha funktionell zusammenhängenden Lebensraum. Waldbauliche Maßnahmen zur Förderung von Auerhuhnlebensräumen müssen daher großflächig geplant und umgesetzt werden. Um lichte Wälder mit einer üppigen Bodenvegetation und einer reichen Struktur zu erhalten, gelten folgende Vorgaben:

(1) Aufgelichtete Wälder nach folgenden Vorgaben auf mindestens 30 % der Flächen:

  • Freiflächen (0,1 – 0,5 ha)  auf mindestens 10% und maximal 30% der Fläche, oder Bestände mit Lücken (Durchmesser > Baumlänge) auf mindestens 30 % und maximal 50 % der Bestandsfläche
  • Bestände mit einem Kronenschlussgrad von 50 bis 70% auf mindestens 20% der Fläche

(2) Auf maximal 30% der Fläche dürfen dichte Strukturen wie Dickungen, gedrängte Stangenhölzer, hohe und dichte Verjüngung unter Schirm vorhanden sein.

(3) Auf mindestens 66 % der Fläche einen Deckungsgrad der Bodenvegetation (nicht Verjüngung) von >40% und mit durchschnittlichen Höhen von >20cm und maximal 40 cm.

Auf Flächen, die für die Habitatgestaltung besonders wichtig sind (Auerhuhnrelevante Flächen, Priorität 1 und 2) dürfen keine Maßnahmen stattfinden, die eine direkte Gefährdung für das Auerhuhn darstellen. In diesen Gebieten muss auf Drahtzäune verzichtet werden und Maßnahmen zur Bodenschutzkalkung müssen sich an den hierfür erarbeiteten Grundlagen orientieren (FVA, Kriterien für die Bodenschutzkalkung von Wäldern in Baden-Württemberg). Des Weiteren sind in den genannten Gebieten planbare Störungen zu vermeiden (v.a. im Bereich des Wegebaus und in der Planung der forstlichen Eingriffe).

Weiterführende Informationen

Projekte

Literatur

  • Braunisch, V.; Coppes, J.; Arlettaz, R.; Suchant, R.; Zellweger, F.; & Bollmann, K. (2014). Temperate mountain forest biodiversity under climate change: compensating negative effects by increasing structural complexity. PLoS One, 9(5), e97718. doi: 10.1371/journal.pone.0097718
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